WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Im Wirtschaftsstrafrecht können sich behördliche Ermittlungen gegen Einzelpersonen richten und sich im Ergebnis auch gegen ein ganzes Unternehmen auswirken. Die Verteidigung und Beratung findet im Wesentlichen auf folgenden Gebieten statt: Arbeitgeberstrafrecht, Arzneimittelrecht, Arzt-/Medizinstrafrecht, Betrug und Subventionsbetrug, Industriespionage, Insolvenzdelikte und Untreue, Kreditwesen, Korruption und Untreue, Produkthaftung, Produktpiraterie, Steuerstrafrecht, Umweltdelikte, Wertpapier-Insider-Handel, Zollstrafrecht.